Kostenübernahme

Die Krankenkasse bezahlt eine Haushaltshilfe, wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt oder wegen einer Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und keine andere Person zur Verfügung steht. 

Die Kostenübernahme ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, insbesondere an die Notwendigkeit einer ärztlichen Bescheinigung und das Vorhandensein eines Kindes unter 12 Jahren oder eines behinderten Kindes. Für die Haushaltshilfe fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung an, es sei denn, sie wird wegen Schwangerschaft oder Entbindung benötigt.

Die Kosten werden übernommen, wenn:

  • Sie gesetzlich krankenversichert sind.
  • Eine ärztliche Bescheinigung die Notwendigkeit der Haushaltshilfe und die Dauer feststellt.
  • Im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Keine andere Person im Haushalt ist, die den Haushalt weiterführen könnte.


Abrechnung der Kosten für Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten


Haben Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad, so können Sie für die Hilfe im Alltag eine Betreuungsassistenz beantragen. Leben Sie bzw. Ihr:e Angehörige:r in einer stationären Pflegeeinrichtung, haben Sie nach Paragraph 53b des elften Sozialgesetzbuches (§ 53b SGB XI ) einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungskräfte. Am besten besprechen Sie die Häufigkeit und Länge der Besuche oder weitere Angebote der Betreuungskräfte mit der Heimleitung.
Werden Sie oder ein:e Angehörige:r zu Hause gepflegt, so stehen zwei verschiedene Budgets der Pflegeversicherung für die Kostenübernahme der Alltagshelfer:innen zur Verfügung: Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege.
Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade identisch und beträgt derzeit 131 Euro im Monat. Ebenso ist der Betrag für die Verhinderungspflege mit 1.612 Euro im Jahr für alle anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen einheitlich. Anspruchsberechtigt sind dabei alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 und höher.


Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenten finden


Leben Sie oder Ihr:e Angehörige:r in einer stationären Pflegeeinrichtung, kümmert sich in der Regel die Heimleitung um die Anstellung von zusätzlichen Betreuungskräften. Sprechen Sie aber unbedingt eine Pflegekraft oder die Heimleitung an, falls die Chemie zwischen dem oder der Pflegebedürftigen und Betreuungskraft nicht stimmen sollte. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, Betreuungskräfte zu tauschen.

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